Zwar macht der Anteil an Elektro- oder Hybridfahrzeugen mit rund 5 % noch einen kleinen Teil der Neuzulassungen von Pkw aus. Aber die Zulassungszahlen steigen rasant. Vor allem bei Dienstfahrzeugen.
Neben drohenden Fahrverboten sind es auch neue Steuergünstigungen, die Fahrzeuge mit Elektroantrieb für Unternehmen und Mitarbeiter interessant machen:
• Mitarbeiter müssen für die Überlassung eines Dienst-Pkws auch für Privatfahrten seit Jahresanfang nur noch die 0,5 % des Bruttolistenneupreises als geldwerten Vorteil versteuern. Damit ist die Steuerbelastung nur noch halb so hoch wie für Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren!
• Jobräder kann der Arbeitgeber sogar komplett steuerfrei überlassen.
Unser Video „E-Fahrzeuge für Mitarbeiter: Neue Steuervergünstigungen für Auto und Jobrad“ zeigt Ihnen, in welchen Zeiträumen und unter welchen Voraussetzungen Sie die Steuervergünstigungen für E-Fahrzeuge in Ihrem Unternehmen nutzen können. Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an:
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Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB
(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)