Das Finanzamt stellt hohe Anforderungen an das Führen eines Fahrtenbuchs. Bei einer Prüfung führt ein fehlerhaft geführtes Fahrtenbuch oftmals zu Unstimmigkeiten zwischen dem Finanzamt und dem Steuerpflichtigen. Fahrtenbücher, die z.B. nicht mit den Werkstattrechnungen und den dort festgehaltenen Daten übereinstimmen, werden vom Finanzamt direkt verworfen. Folgende Informationen dürfen bei den geschäftlichen Fahrten nicht fehlen: Datum, Fahrer, Zweck der Fahrt, Name und Anschrift des besuchten Kunden, Abfahrtsort und Kilometerstand, Ankunftsort und Kilometerstand.
Es gibt vom Finanzamt anerkannte Programme, die über Ihr Handy mit einer App leicht zu bedienen sind und alle Fahrten automatisch aufzeichnen. Sie sparen sich damit das von Hand geführte Aufzeichnen Ihrer Fahrten.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns an.
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)