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Aktuelle Allgemein

Elterngeld

Anpassung anlässlich der Corona-Pandemie

Einkommensverluste im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wirken sich nicht negativ auf die Berechnung von Elterngeld aus.

Die Monate mit Entgelteinbußen können aus der Berechnung ausgeklammert und durch vorherige Monate mit normalen Einkommen ersetzt werden.

Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/elterngeld-corona

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)