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Okt
Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Das Finanzamt muss in dem Fall verklagt werden, nicht der Arbeitgeber.
Quelle: FG Münster, Beschluss v. 05.09.2023
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