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Apr
Erneuter Kinderbonus
Im Rahmen des 3. Corona-Steuerhilfegesetzes, wird erneut ein einmaliger Kinderbonus i.H.v. 150 Euro(im Vorjahr 300 Euro) pro Kind für alle Familien gewährt, die einen Anspruch auf Kindergeld haben.(Dabei reicht ein Anspruchsmonat im Jahr 2021). Die Auszahlung erfolgt im Mai 2021.Der Einmalbetrag wird allerdings beim Familienleistungsausgleich berücksichtigt und mindert je höher das Einkommen umso mehr die steuerliche Entlastung.
Quelle: Das Wichtigste 04.2021
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)