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Jan
Flexirentengesetz
Zum 1. Januar 2017
treten wesentliche Teile des Flexirentengesetzes in Kraft. Ziel des
Gesetzes ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand künftig flexibler zu
gestalten und gleichzeitig die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre
Altersgrenze hinaus zu erhöhen. Es ergeben sich zum Teil Änderungen bei den zu zahlenden
Beiträgen und den vom Arbeitgeber zu erstellenden Meldungen.
NWB Nr. 42/2016 vom 17.10.2016 Seite 3145 ff..Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)