Ab dem 01.01.2024 tritt das "Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht" kurz "MoPeG" in Kraft.
Es werden dann zwischen rechtsfähigen GbRs und nicht rechtsfähige GbRs unterschieden. Nur die rechtsfähige GbR kann Vermögen besitzen und tritt nach außen auf. Die Rechtsfähigkeit erlangt die GbR dadurch, dass die Gesellschafter gemeinsam am Rechtsverkehr teilnehmen wollen.
Neu ist zudem das Gesellschaftsregister für GbRs. Die Eintragungen sind freiwillig. Jedoch wird für den Großteil der GbRs ein faktischer Zwang zur Eintragung bestehen, weshalb sich diese schon in diesem Jahr auf die Registrierung vorbereiten sollten.
Insbesondere für die in der Praxis weit verbreitete Immobilien-GbR wird eine Eintragung im Gesellschaftsregister also zwingend erforderlich sein.
Für GbRs, die bereits im Grundbuch, im Handelsregister, in Gesellschafterlisten oder Aktienregistern usw. als Rechtsinhaber eingetragen sind, eine Art Bestandsschutz.
Für alle Personengesellschaften gilt ab dem 01.01.2024: Der Anteil am Gewinn und Verlust richtet sich künftig nicht mehr nach Köpfen, sondern nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen.
Quelle: Presse, Handelsblatt
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