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Aktuelle Allgemein

Handwerkerleistungen
Auch bei Neu- und Umbauten können Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar sein.
Neben den bereits bekannten Anforderungen wie dem Zahlungsnachweis auf das Konto und Vorlage einer Rechnung, kommt es darauf an, ob die Betroffenen im Objekt bereits Ihren Haushalt begründet haben. Ist dies der Fall, können auch die Lohnkosten für z.B. Anbauten und Wintergärten steuerlich abgesetzt werden.
Quelle: BFH Urteil (Az.VI R 61/10)