facebook xing

Aktuelle Allgemein

INFLATIONSAUS-GLEICHSPRÄMIE

Die so genannte Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets. Seit dem 26.10.2022 haben Arbeitgeber die Möglichkeit ihren Arbeitnehmern, zusätzlich zum Arbeitslohn, weitere Zahlungen bis zu einer Gesamthöhe von 3.000,-€ zukommen zu lassen. Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Es wird den Arbeitgebern überlassen, ob und in welcher Höhe sie die Prämie zahlen, eine Zahlungsverpflichtung gibt es nicht. Der Begünstigungszeitraum läuft bis zum 31.12.2024.

Quelle: Mandanten Rundschreiben, Das Wichtigste aus dem Steuerrecht 12/22

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)