facebook xing

Aktuelle Allgemein

Kein Abzug von Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts als außergewöhnliche Belastung

Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte oberhalb des Existenzminimums erzielt(FG Münster, Urteil v. 18.9.2024 - 1 K 494/18 E; Revision nicht zugelassen).

Quelle: NWB Online-Nachricht, Dienstag, 15.10.2024

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)