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Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten

Das Thüringer Finanzministerium informiert darüber, dass Einkommensteuerfestsetzungen im Hinblick auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Renten nicht mehr vorläufig erfolgen.

Bisher wurden die Steuerbescheide der Rentner vorläufig festgesetzt. Das BMF hat von zwei externen wissenschaftlichen Gutachtern prüfen lassen, ob die Besteuerung der Renten verfassungsgemäß ist. Die Gutachter haben die Verfassungsmäßigkeit bestätigt.

Quelle: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-gutachten-zur-doppelbesteuerung-von-renten_164_643606.html

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)