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Aktuelle Allgemein

Kindergeld
Die Berufsausbildung endet nicht mit dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung!

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Berufsausbildung und somit auch die Voraussetzung für den Erhalt von Kindergeld, nicht mit dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung, sondern mit dem im Ausbildungsvertrag genannten Abschluss enden.

Quelle: FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.10.2016(Az. 7 K 407/16)

Vgl hierzu:
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/kindergeld-berufsausbildung-endet-nicht-mit-dem-zeitpunkt-der-abschlusspruefung/