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Kindergeld Masterstudium
Kindergeld für ein berufsbegleitendes Masterstudium!
Kindergeldtechnisch endet das erste Studium nicht unbedingt mit einem Bachelor-Abschluss, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.Entscheidend seien vielmehr das angestrebte Berufsziel und ob der erste Abschluss ein integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsganges ist.Quelle: BFH Urteil vom 03.09.2015 - VI R 9/15, EStG § 32 Abs.4 Satz 1Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland - Wilhelmshaven)