29
Mai
Kleinbetragsrechnungen
Anhebung der Grenze
für Kleinbetragsrechnungen
Am 12.05.2017 hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz II) zugestimmt.Durch das Bürokratieentlastungsgesetz II hebt der Gesetzgeber die Grenze für Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) rückwirkend zum 01.01.2017 von 150 € auf 250 € an.
Damit soll ein Vereinfachungseffekt bei den Barumsätzen erzielt werden.Quelle:http://blog.handelsblatt.com/steuerboardIhr Steuerberater von Brocken & Partner mbB(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)