Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hohe Kosten haben, wie z.B. weiter Arbeitsweg, Zweitwohnung aus beruflichen Gründen, Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen, können Sie sich beim Finanzamt einen Steuerfreibetrag eintragen lassen.
Wer Kosten z.B. für eine Haushaltshilfe oder für energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden hat, kann diese vorab als Freibetrag berücksichtigen und mit einem Antrag auf Lohnsteuer- Ermäßigung die monatliche Belastung beim Lohnsteuerabzug reduzieren.
Der Steuerfreibetrag kann für einen Zeitraum von 2 Jahren beantragt werden.
-Bei den oben genannten Aufwendungen handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung-
Quelle: Mandanten Rundschreiben, Das Wichtigste aus dem Steuerrecht 11/22
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)