21
Sep
Mindestlohn
Die Stundenaufzeichnungen für im Betrieb arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers entfallen ab dem 01.08.2015.
Quelle: Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung v. 29.07.2015.
Die Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitsstunden nach anderen Gesetzen und Verordnungen bleiben allerdings weiterhin bestehen. Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.
Die Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitsstunden nach anderen Gesetzen und Verordnungen bleiben allerdings weiterhin bestehen. Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.