Die Finanzverwaltung hat die Umzugskostenpauschalen für einen beruflich bedingten Wohnungswechsel nach dem Bundesumzugskostengesetz ab 01.03.2024 veröffentlicht. Die Kosten können als Werbungskosten abgezogen werden oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.
Ein beruflicher Anlass für den Umzug liegt vor, wenn er bedingt ist durch:
- eine Versetzung,
- einen Arbeitsplatz - / Stellenwechsel,
- einen Wohnungswechsel aufgrund der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder zur Begründung oder Beendigung einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers.
Der steuerfreie Pauschbetrag beträgt ab dem 01.03.2024:
- 1.286 € für durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht für ein Kind des Berechtigten
- 964 € Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen
- 643 € Pauschbetrag für jede andere Person die nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft lebt
- 193 € Pauschbetrag für Berechtigte, die am Tage des Umzugsgutes keine eigene Wohnung hatten.
Quelle: BMF-Schreiben vom 28.12.2023, IV C 5 - S 2353/20/10004 :003
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