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Dez
Pendlerpauschale
Die Entfernungspauschale wird für die Jahre 2021 bis 2023 angehoben. Das bedeutet es kann für die ersten 20 km 0,30 € und ab dem 21 km 0,35 € angesetzt werden.
Quelle: Mandanten Information Blatt „Das Wichtigste“ vom Dezember 2020
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)