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Aktuelle Allgemein

Rangrücktritt
Neue Anforderungen an Rangrücktrittsvereinbarungen mit einer GmbH. Erstmals, nach Inkrafttreten des MoMiG (Modernisierungs- Missbrauchsgesetz des GmbH Rechts) Ende 2008, hat der BGH mit seinem Urteil vom 05.03.2015 (AZ. IX ZR 133/14) entschieden, welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Rangrücktrittsvereinbarung zu Grunde liegenmüssen. Die Anforderungen an eine Rangrücktrittsvereinbarung zur Vermeidung der Überschuldung und seine Rechtsfolgen wurden durch den BGH konkretisiert.