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Rückführung des Solidaritätszuschlages
Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogrammes im Rahmen der Wiedervereinigung eingeführt.
Zu Gunsten niedrigerer und mittlerer Einkommen soll der Solidaritäts- zuschlag zurückgeführt werden, sodass rund 90 Prozent aller Zahler vollständig entlastet werden.
Quelle: Lexinform Ausgabe 34/2019 vom 23.08.2019
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