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Aktuelle Allgemein

Schutzprogramm für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen

Für die vom Ukraine-Krieg besonders betroffenen Unternehmen wurdenSchutzprogramme ins Leben gerufen, um diese Unternehmen zu unterstützen. Bereits gestartet sind die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen.
Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können
Anträge seit dem 29.4.2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt
jedoch erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung.

Über das sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“ soll kurzfristig die Liquidität der vom
Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen gesichert werden. Unternehmen
aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weit-
gehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzie-
rungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten.


Als Zugangsvoraussetzung gilt die nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen
gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren.
Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Krisenrahmen der Europäischen Kommission für
staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.
Gefördert werden Investitions- und Betriebsmittelkredite für kleine, mittelständische
und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung. Dafür gewährt die KfW den
Hausbanken eine 80 %ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unter-
nehmen (bis max. 500 Mio. € Jahresumsatz) und 70 %ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.

Quelle: Das Wichtigste 09.2022 (Mandantenrundschreiben)

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)