04
Apr
Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber die zum 31.12.2021 ausgelaufene Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau reaktiviert. Bisher hatte der Gesetzgeber die Sonderabschreibung auf Neubauprojekte begrenzt, bei denen der Bauantrag nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt worden ist.
Nunmehr beträgt die Frist für den Bauantrag vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026; maßgeblich ist weiterhin das Datum des Eingangsstempels der zuständigen Baubehörde.
Quelle: Jahressteuergesetz 2022, § 7 b EStG - neue Fassung
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