03
Dez
Steuerfalle Kurzarbeit
Kurzarbeitergeldist zwar grundsätzlich steuerfrei, erhöht aber ggf. den persönlichen
Steuersatz. Dies kann zu Steuernachzahlungen führen!
Arbeitgeber sollten Ihre Mitarbeiter darauf hinweisen.
Quelle: §32b EStG
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)