09
Jan
Steuerfreibeträge 2017
Zu Jahresbeginn gibt es
regelmäßig Änderungen, die sich auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in unterschiedlicher Weise auswirken. Für den steuerlichen Bereich hat das BMF die Neuerungen zusammengestellt.
Steuerfreibeträge
2017 wird es folgende steuerliche Entlastungen geben, von denen insbesondere Familien profitieren:Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 EuroAnhebung des Kinderfreibetrags von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 EuroAnhebung des monatlichen Kindergeldes um 2 Euro; für das 1.und 2. Kind von jetzt 190 Euro auf 192 Euro, für das 3. Kind von jetzt 196 Euro auf 198 Euro, für das 4. und jedes weitere Kind von jetzt 221 Euro auf 223 EuroAnhebung des Unterhaltshöchstbetrags (§ 33a EStG) entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 EuroAusgleich der sog. kalten Progression durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 %) nach rechts Weitere Änderungen finden Sie unter: http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/639302/Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 27.12.2016Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)