19
Okt
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
Sie können zusätzlich zum Gehalt,
Kinderbetreuungskosten (Kindergarten, Kinderkrippe, Tagesmutter o.ä.) steuer- und sozialversicherungsfrei an Ihre Arbeitnehmer auszahlen.
Voraussetzung ist, dass diese Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Quelle: §3 Nr. 33 EStG.