Eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent auf Fahrkarten im Fernverkehr auf den für den Nahverkehr üblichen Satz von sieben Prozent würde zu jährlichen Umsatzsteuer-Mindereinnahmen in einer Größenordnung von 500 Millionen Euro führen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/10805) auf eine Kleine Anfrage der FDP Fraktion (BT-Drucks. 19/10265) mit.
Danach gilt für Beförderungen im öffentlichen Personennahverkehr der ermäßigte Satz, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt. "Diese Umsatzsteuerermäßigung wurde aus sozial- und verkehrspolitischen Gründen eingeführt, um den Nahverkehr mit seinen vorwiegend unter sozialen Gesichtspunkten ausgestalteten Tarifen zu begünstigen und den besonderen Verkehrsverhältnissen in den Ballungsgebieten der Großstädte Rechnung zu tragen", schreibt die Bundesregierung.
Weiter heißt es in der Antwort, ein geeigneter Hebel für die Verlagerung von Verkehr auf die Schiene sei die Erhöhung der Attraktivität des Bahnfahrens. "Eine mögliche Maßnahme wäre die Vergünstigung von Bahntickets durch die Absenkung der Umsatzsteuer auf Tickets für den Fernverkehr von 19 auf sieben Prozent. Die DB AG geht davon aus, dass eine Steuersenkung bei Zugtickets fünf Millionen zusätzliche Fahrgäste pro Jahr bringt", heißt es in der Antwort.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 696 (il), NWB Newsfeed v. 19.06.2019 (NWB NAAAH-20907)
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