19
Feb
Sturmtief „Friederike“
Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gewähren
Steuererleichterungen für Geschädigte des Sturmtiefs „Friederike“.
Bis zum 31. Mai 2018 können Steuerpflichtige Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes stellen. Des Weiteren soll bis dahin auch auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet werden.Ferner bestehen bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung Möglichkeiten zur Bildung steuerfreier Rücklagen sowie Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern bzw. bei Ersatzherstellung von Gebäuden.Betroffenen Steuerpflichtigen wird empfohlen, sich bezüglich möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit dem jeweils zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich einer ggf. möglichen Stundung bzw. eines Erlasses der Grund- oder Gewerbesteuer die Anträge an die jeweilige Gemeinde zu richten sind.Weitere Informationen finden Sie im Erlass des Niedersächsichen Finanzministeriums sowie im Erlass des Ministeriums der Finanzen Sachsen-Anhalt.Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland - Wilhelmshaven)