Die steigenden Energiepreise sind für viele Bürgerinnen und Bürger schon jetzt zu einer großen Belastung geworden. Deshalb senkt die Bundesregierung vorübergehend den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas.
Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 % reduziert. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspaketes. Die Steuermindereinnahmen belaufen sich für diesen Zeitraum auf ca. 11,3 Mrd €.
Die Umsatzsteuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von den Unternehmen grundsätzlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Dies muss auch für den umgekehrten Fall gelten. Die Bundesregierung erwartet von den Unternehmen, dass sie die Steuersenkung eins zu eins an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 14.9.2022 (RD); NWB TAAAJ-21936
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