08
Feb
Umstellung IBAN/BIC
Ab dem 01.02.2016 gilt für
Inlandsüberweisungen ausschließlich die International Bank Account Number (IBAN).
Zu diesem Zeitpunkt laufen die Übergangsbestimmungen der SEPA- Verordnung aus und der
einheitliche Euro- Zahlungsverkehr gilt ohne Ausnahmen.
Für Auslandsüberweisungen ist zusätzlich der Bank Identifier Code (BIC) stets mit anzugeben.
Quelle: Verbraucherzentrale/Neuerungen 2016