25
Jul
Unfallkosten
Durch die Werbungskostenpauschale
sind auch Unfallkosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.Lt. Finanzgericht Rheinland-Pfalz sind durch die Werbungskostenpauschale ( § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr.4 EstG) sämtliche Aufwendungen abgegolten sind, die einem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Dies bedeutet, dass auch Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten nicht zusätzlich geltend gemacht werden können".
Quelle: FG 1 K 2078/15 v. 23.02.2016