Nach dem Regierungsentwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes soll die Erklärungsfrist für die Steuererklärungen 2020 (nur) für beratene Steuerpflichtige nun um weitere drei Monate verlängert werden. Danach müssen diese Erklärungen bis zum 31.08.2022 abgegeben werden. Für nicht beratende Steuerpflichtige bleibt die Abgabefrist der 31.10.2021.Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2021 soll für beratende Steuerpflichtige der 30.06.2023 und für nicht beratende Steuerpflichtige der 30.09.2022sein.Für die Steuererklärungen 2022 soll die Frist zur Abgabe für beratende Steuerpflichtige der 30.04.2024 und für nicht beratende Steuerpflichtige der 31.08.2023 sein.
Quelle: BMF vom 20.07.2021 und BMF vom 01.04.2022
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)